Praktisches Fahren
Nach dem Erhalt des Lernfahrausweis darfst du mit einer Begleitperson, welche die Anforderungen erfüllt, auf die Strasse. Ich empfehle dir jedoch, die ersten Meter mithilfe einer Fahrschule zu fahren. Nur in der Fahrschule wirst du perfekt auf die Strasse vorbereitet und eignest dir keine falschen Automatismen an. Zusätzlich und am besten in Begleitung zum Unterricht in der Fahrschule, solltest du so oft wie möglich private Übungsfahrten absolvieren. Die begleiteten Übungsfahrten sind eine optimale Ergänzung zu den Fahrlehrer-Lektionen. Du sammelst dabei wertvolle zusätzliche Fahrpraxis und wirst dadurch noch sicherer.
Deine To-do-Liste
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Auto und Begleitperson organisieren
Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren im Besitze des Führerausweises (Kategorie B) sein.
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„L“ am Auto befestigen
Die blaue Tafel mit dem weissen «L» ist bei jeder Übungsfahrt gut sichtbar auf der Rückseite des Autos zu befestigen – und muss nach jeder Übungsfahrt wieder entfernt werden.
Häufige Fragen rund um das private praktische Fahren
Kann ich mich von jemandem begleiten lassen, der nur einen Führerausweis auf Probe besitzt?
Nein, deine Begleitperson braucht zwingend einen unbefristeten Führerausweis.
Darf ich gewisse Manöver wie parken auch ohne Begleitung üben?
Nein, es muss immer eine Begleitperson dabei sein.
Was muss ich bei begleiteten Übungsfahrten beachten?
Übungsfahrten sind nur innerhalb der Schweiz erlaubt und in Begleitung einer erwachsenen Person, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden und unbefristeten Führerausweis besitzt. Zudem muss bei jeder Übungsfahrt auf der Rückseite des Fahrzeugs gut sichtbar das «L» befestigt werden.
Darf ich alle Manöver üben?
Ja, aber nicht überall. Auf verkehrsreichen Strassen sind Wenden, Anfahren in Steigungen, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen nicht erlaubt. In Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.
Darf ich auch im Ausland fahren?
Nein, begleitete Übungsfahrten sind nur innerhalb der Schweiz erlaubt.
Darf ich auf einer begleiteten Übungsfahrt die Autobahn benutzen?
Gesetzlich dürfen Lernende Autobahnen und Autostrassen erst bei Prüfungsreife befahren. Bezüglich diesem Thema informiere ich dich gerne persönlich während der Ausbildung.
Dürfen nebst der Begleitperson noch andere Personen im Auto mitfahren?
Ja, das ist erlaubt und fällt unter die Verantwortung deiner Begleitperson.
Wer haftet bei einem Unfall?
Du bist für Zuwiderhandlungen verantwortlich, die du aufgrund deiner Fahrtauglichkeit hättest vermeiden können. Deine Begleitperson haftet nur für Vergehen, wenn sie gegen ihre Pflichten verstösst.
Welche Pflichten hat die Begleitperson?
Die Begleitperson muss dafür sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden. Zudem muss deine Begleitung auch beim Tragen des Sicherheitsgurtes immer die Handbremse leicht erreichen und wirksam betätigen können.
Gilt die Alkoholpromille-Grenze auch für meine Begleitperson?
Ja. Die Grenze liegt für dich und für deine Begleitperson bei 0,10 Promille und nicht wie für andere Verkehrsteilnehmer bei 0,50 Promille.
Gibt es eine empfohlene Kilometeranzahl für die Übungsfahrten?
Ja, die gibt es. Dein Ziel sollte es sein, per Übungsfahrten mindestens 3’000 km bis zur Führerprüfung zu absolvieren. Das bringt dich sicherer ans Ziel und erfolgreicher durch die Prüfung.
Quelle: fahrschule.ch