Kontrollfahrt
Umschreibung eines ausländischen Führerausweises
Für das Umschreiben benötigst du folgende Unterlagen:
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Formular «Gesuch Umtausch eines ausländischen Führerausweises»
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Sehtest bei einem Optiker (wird direkt auf dem Formular ausgefüllt)
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Farbiges Passfoto (muss direkt auf das Formular geklebt)
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Bei Schweizerinnen und Schweizern: Identitätskarte oder Pass im Original Bei Ausländerinnen und Ausländern: Ausländerausweis im Original
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Ausländischer Führerausweis im Original
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Übersetzung (von einem Konsulat oder einer Botschaft in der Schweiz), falls der Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ist
Das Gesuch und die übrigen Unterlagen kannst du bei einem Strassenverkehrsamt in deiner Nähe oder der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde einreichen.
Je nach Ursprungsland ist eine Kontrollfahrt nötig. Das bedeutet, du musst deine Fähigkeiten ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen unter Beweis stellen. Ich als Fahrlehrer helfe dir gerne dabei, dich darauf vorzubereiten. Solltest du Unterstützung brauchen, kannst du dich via Kontaktformular melden.
Du bist neu in der Schweiz und besitzt einen Führerausweis, welcher dich zum führen eines Motorfahrzeuges berechtigt? Dann musst du diesen innerhalb 12 Monaten nach Einreise in einen schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen. Ansonsten bist du nicht mehr berechtigt in der Schweiz ein Fahrzeug zu führen.
Liste von Länder welche von der Kontrollfahrt befreit sind:
Solltest du aus einem der folgenden Ländern stammen, bist du von einer Kontrollfahrt befreit und
erhältst alle Kategorien die in deinem ausländischen Führerausweis enthalten sind:
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Belgien
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Bulgarien
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Dänemark
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Deutschland
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Estland
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Finnland
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Frankreich
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Griechenland
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Grossbritannien
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Irland
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Island
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Italien
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Kroatien
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Lettland
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Liechtenstein
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Litauen
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Luxemburg
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Malta
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Niederlande
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Norwegen
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Österreich
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Polen
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Portugal
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Rumänien
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Schweden
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Slowakei
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Slowenien
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Spanien
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Tschechien
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Ungarn
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Zypern
Aus folgenden Ländern bist du ebenfalls von einer Kontrollfahrt befreit, dies gilt aber nur für die Kategorien B und A1:
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Monaco
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Neuseeland
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Saint-Marin
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Singapur
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Taiwan
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Tunesien
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USA
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Andorra
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Australien
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Israel
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Japan
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Kanada
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Südkorea
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Marokko
An der Kontrollfahrt wird folgendes geprüft:
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Einwandfreie Fahrzeugbedienung
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Beherrschen der allgemeinen Vortrittsregeln
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ökologisches und ökonomisches Fahren
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Fahren auf Autobahnen
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Blicktechnik
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Einspuren
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Manöver (Parkieren, Wenden, Rückwärtsfahren)
Ich empfehle dir, dich frühzeitig in der Fahrschule anzumelden. Ebenfalls solltest du dich frühzeitig beim Strassenverkehrsamt anmelden für die Kontrollfahrt. Nach der ersten Fahrlektion machen wir zusammen eine Standortbestimmung. Es gibt keine Mindestanzahl an Lektionen oder Fahrstunden welche du erfüllen musst, denke jedoch daran das ein Scheitern an der Prüfung grosse finanzielle Nachteile für dich bringen kann. Je besser du vorbereitet bist, desto sicherer wirst du an der Prüfung fahren.
Achtung!
Sollte die Kontrollfahrt negativ gewertet werden, erhältst du ein Fahrverbot und dein ausländischer Führerausweis wird in der Schweiz für ungültig erklärt. Danach musst du den Führerausweis im Ordentlichen Verfahren erwerben, die einzelnen Schritte kannst du hier nachlesen.
Du sprichst nur Englisch?
I can teach you in English! Ich kann dich auch auf Englisch unterrichten. Beachte jedoch, dass während der Kontrollfahrt der Verkehrsexperte nur Deutsch spricht. Natürlich musst du für die Prüfung kein perfektes Deutsch sprechen können, die wichtigsten Wörter und Anweisungen werde ich dir während den Lektionen beibringen.
Häufige Fragen rund um die Kontrollfahrt
Was kostet die Kontrollfahrt?
Laut Gebührentabelle des Strassenverkehrsamtes Zürich kostet eine Kontrollfahrt CHF 134.
Wie oft kann ich die Kontrollfahrt wiederholen?
Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Möchtest du dennoch als Fahrzeugführer wieder zum Verkehr zugelassen werden, so musst du ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellen.
Was muss ich zur Kontrollfahrt mitnehmen?
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Der ausländische Führerausweis
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Identifikationspapiere (Pass, Ausländerausweis, ID)
In welcher Sprache findet die Kontrollfahrt statt?
Während der Kontrollfahrt wird vom Verkehrsexperten nur Deutsch gesprochen