Mitte 2016 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Erlaubnis für den Verkauf von Cannabidiol-Produkte gegeben. Seit diesem Zeitpunkt stehen diese CBD-haltigen Produkten in der Schweiz hoch im Kurs.
Es sind entkrampfende, entzündungshemmende, angstlösende und gegen Übelkeit gerichtete Wirkungen beschrieben, welche das CBD so beliebt in der Schweiz macht. In Hanfpflanzen findet man neben Cannabidiol (CBD) und circa. 100 anderen Substanzen ebenfalls das Tetrahydrocannabinol (THC), vorwiegend bekannt für seine berauschende Wirkung. Auch in legal erhältlichen CBD-Produkten ist das THC enthalten, jedoch befindet sich der THC-Gehalt unter dem gesetzlichen Höchstwert von 1 Prozent.
Strassenverkehrsgesetz und CBD - die Nulltoleranz
Die meisten CBD-Produkte enthalten wie bereits erwähnt minimale Spuren von THC. Dies ist vom Gesetzgeber aus auch völlig in Ordnung, jedoch sieht das Schweizer Strassenverkehrsgesetz dies anders. Wie nahezu in allen Ländern der Welt gilt eine Nulltoleranz im Bezug auf THC im Blut. Werden CBD-Produkte konsumiert und wird danach Auto gefahren, kann in einer Verkehrskontrolle der Drogenschnelltest positiv ausfallen. In der anschliessenden Untersuchung des Blutes wird natürlich ein deutlich geringerer THC-Gehalt festgestellt als beim Konsum von illegalen Cannabisprodukten. Jedoch sieht der Gesetzgeber vor, dass jemand nur "fahrfähig" bzw. "abstinent" ist, wenn kein THC im Blut nachweisbar ist.
Beim Alkohol ist die Sache klar: Wer über 0.5 bzw. 0.0* Promille im Blut hat und in eine Verkehrskontrolle kommt, ist den Führerausweis los.
Wird THC im Blut nachgewiesen, spielt es keine Rolle ob dies aus einem CBD-Produkt oder einem illegalen Joint stammt. Die Polizei besitzt keine Möglichkeit nachzuweisen, dass das THC im Blut durch den Konsum von CBD Produkten verursacht wurde. Nun untersucht der Bund, ob es nicht auch für Marihuana bzw. THC neu einen Grenzwert geben soll wie beim Alkohol.
CBD und die Fahrfähigkeit
Möchtest du trotzdem weiterhin CBD-Produkte konsumieren, solltest du zu Produkten greifen welche einen sehr geringen THC-Gehalt haben. Es gibt bereits CBD-Produkte welche gar kein THC mehr enthalten. Gleichwohl empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen nach dem Konsum von CBD-Produkten auf das Autofahren zu verzichten, da auch CBD eine beruhigende Wirkung besitzt und die Fahrfähigkeit einschränken kann. Es gibt genug Alternativen um von A nach B zu kommen. Die Antwort auf die Frage ob man nach dem CBD Konsum nach Autofahren darf, kann daher mit einem deutlichen Nein beantwortet werden.
Welche Strafe droht bei Fahrunfähigkeit?
Laut Roman Dobler, Mediensprecher der St.Galler Staatsanwaltschaft, ist die Sachlage aus rechtlicher Sicht einfach: Wer sich hinters Steuer setzt, muss fahrfähig sein. Wer nicht Herr (oder Frau) über seine Sinne ist, darf nicht fahren. Wie es zur Fahrunfähigkeit kommt, ist laut Gesetzt jedoch völlig egal. «Es gibt viele Gründe, die zur Fahrunfähigkeit führen: Alkohol, Drogen, aber auch Medikamente und Müdigkeit. Wenn eine solche Hanfzigarette also bei einer Person dazu führt, dass sie schläfrig wird und dadurch nicht mehr in der Lage ist, ein Auto zu lenken, muss sie, wenn sie erwischt wird, mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen», erklärt Dobler.
Fakt ist also: Rechtlich existiert (noch) kein Verbot für das Lenken eines Fahrzeugs nach dem Rauchen von Hanfzigis. Die Antwort auf die Frage, ob nach einer Hanfzigarette noch nach Hause gefahren werden darf, lautet also Jain. Eigentlich Ja, weil es gesetzlich erlaubt ist, aber Nein, weil die Wirkung von CBD-Zigaretten nicht erwiesen ist und es möglich ist, dass der Konsum zur Fahrunfähigkeit führen kann. Wer Ärger mit der Polizei verhindern möchte, sollte sich entscheiden: Cannabiszigi oder Autofahren.
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