Du bist neu in der Schweiz und besitzt einen Führerausweis, welcher dich zum führen eines Motorfahrzeuges berechtigt? Dann musst du diesen innerhalb 12 Monaten nach Einreise in einen schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen.
Für das Umschreiben benötigst du folgende Unterlagen:
Formular «Gesuch Umtausch eines ausländischen Führerausweises»
Sehtest bei einem Optiker (wird direkt auf dem Formular ausgefüllt)
Farbiges Passfoto (muss direkt auf das Formular geklebt)
Bei Schweizerinnen und Schweizern: Identitätskarte oder Pass im Original Bei Ausländerinnen und Ausländern: Ausländerausweis im Original
Ausländischer Führerausweis im Original
Übersetzung (von einem Konsulat oder einer Botschaft in der Schweiz), falls der Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ist
Das Gesuch und die übrigen Unterlagen kannst du bei einem Strassenverkehrsamt in deiner Nähe oder der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde einreichen.
Je nach Ursprungsland ist eine Kontrollfahrt nötig. Das bedeutet, du musst deine Fähigkeiten ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen unter Beweis stellen. Wir helfen dir gerne dabei, dich darauf vorzubereiten. Hier geht es zur Anmeldung für die Vorbereitung.
Solltest du aus einem der folgenden Ländern stammen, bist du von einer Kontrollfahrt befreit und
erhältst alle Kategorien die in deinem ausländischen Führerausweis enthalten sind:
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Grossbritannien
Irland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Zypern
Aus folgenden Ländern bist du ebenfalls von einer Kontrollfahrt befreit, dies gilt aber nur für die Kategorien B und A1.
Andorra
Australien
Israel
Japan
Kanada
Republik
Korea
Marokko
Monaco
Neuseeland
Saint-Marin
Singapur
Taiwan
Tunesien
USA
Solltest du die Kontrollfahrt nicht bestehen oder dem Termin fernbleiben, wird dein Führerausweis aberkannt.
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