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Parkieren mit Parkscheibe / Blaue Zone

Aktualisiert: 12. Sept. 2022



Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.


An Sonn- und Feiertagen gilt eine zeitliche Parkbeschränkung nur, wenn eine Zusatztafel dies signalisiert.


Zwischen 19.00 und 7.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 8.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.





Gebüsst wird, wenn:

  • die Parkscheibe nicht gut oder nicht vollständig sichtbar ist.

  • die Ankunftszeit falsch eingestellt wurde.

  • die maximal zulässige Parkdauer überschritten wurde.

  • die Ankunftszeit neu eingestellt wurde, ohne dass das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt worden ist.

  • eine nicht den Vorschriften entsprechende Parkscheibe verwendet wird


Eine den Vorschriften entsprechende Parkscheibe weist folgende Eigenschaften auf:

  • mindestens 11 cm breit und 15 cm hoch

  • Vorderseite: Grund blau; Schriftzeichen, Pfeil und Umrandung des «P» weiss; Zahlen sowie Stunden- und Halbstundenmarkierungen schwarz auf weissem Grund

  • Rückseite: Auf der nebst dem untenerwähnten Text verbleibenden Fläche sind Zusätze, auch solche zum Zwecke der Werbung, zulässig.




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