Der Unterschied zwischen Zone und Strecke ist rechtlich relevant. In einer Tempo-30-Zone gilt generell Rechtsvortritt. Auf einer Tempo-30-Strecke hingegen kann den zuführenden Strassen der Vortritt entzogen werden. Damit haben die Benützer auf der Tempo-30-Strecke Vortritt.
In den Zonen gibts überdies in der Regel keine Fussgängerstreifen, Fussgänger dürfen da die Strasse überall überqueren, Fahrzeuge haben trotzdem Vortritt vor Fussgängern.
Das Ende-Signal einer Zonensignalisation zeigt an, dass wiederum die allgemeinen Verkehrsregeln gelten.
Das bedeutet, dass beispielsweise nach dem Signal «Ende der Begegnungszone» wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit
50 km/h und das Vortrittsrecht des Fahrverkehrs gelten.
Tempo-30-Zonen müssen an ihren Enden aufgehoben werden. Bei Tempo-30-Strecken dagegen werde keine «Ende 30»-Signalisation benötigt, weil sämtliche Signalisationen wie «Höchstgeschwindigkeit» oder «Überholen verboten» höchstens bis zum Ende der nächsten Verzweigung gelten. Wenn die Tempo-30-Beschränkung also über die nächste Verzweigung gelten soll, muss sie erneut mit einem Tempo-30-Schild signalisiert werden.
Quelle Text: www.acs.ch
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